Allgemeine Geschäftsbedingungen Stationärer Handel
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Verträge im stationären Handel (Ladengeschäft) zwischen der Mandt Büroorganisation GmbH Neubrandenburg (im Folgenden Verkäufer) und ihren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anderslautende – nicht in diesen AGB festgelegte – Bestimmungen des Kunden werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen, wenn der Verkäufer deren Geltung nicht ausdrücklich gebilligt hat.
§ 2 Preise, Leistungsumfang, zusätzliche Kosten
- Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten.
- Etwaige EDV-Anbindungen eines Digitalen Druck-Systems oder Telefaxes werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Kunde erhält nach Lieferung des Vertragsgegenstandes eine kostenlose Einweisung in die Bedienung und ist verpflichtet den Vertragsgegenstand dementsprechend und nach den Anweisungen der Betriebsanleitung sogfältig zu bedienen.
- Reparaturen, die durch die unsachgemäße Behandlung oder infolge ungeeigneter Verbrauchsmaterialien (z.B. ungeeignete Kopierfolie oder Toner), sowie durch Eingriffe von Personen, die nicht vom Verkäufer beauftragt sind, notwendig werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Fälligkeit und Verzug
- Sofern der Kunde den Kaufpreis nicht sofort vollständig bezahlt, hat die Zahlung spätestens 8 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
- Der Kunde kann die Zahlung bar, per EC-Karte oder Überweisung vornehmen. Der Kauf auf Rechnung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsauskunft.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, stehen dem Verkäufer Zinsen in gesetzlicher Höhe ab Fälligkeit zu.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Im Falle der Nacherfüllung hat der Verkäufer das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen angezeigt hat.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Gewährleistung für alle Mängel ausgeschlossen, wenn der Käufer diese dem Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen angezeigt hat.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
§ 6 Haftung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Für sonstige Schäden, also jene, die nicht unter § 8 Ziff. 1 fallen, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bei Geschäften mit einem Verbraucher behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem verkauften bzw. gelieferten Gegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
- Bei Geschäften mit einem Kaufmann als Kunden ist der Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache, (sofern diese mehr als 100,00 EUR kostet), auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Lieferung erfolgt durch den Verkäufer erst nach Vorlage der entsprechenden Versicherungsbescheinigung.
- Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet, sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, der Kunde oder ein Dritter den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, die Kaufsache vernichtet oder beschädigt ist oder sich der Belegenheitsort der Kaufsache ändert.
§ 8 Rücktrittsrecht beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt
- Die dem Verkäufer und dem Käufer zustehenden gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt.
- Der Verkäufer ist berechtigt in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten,
a. wenn der Käufer den unter § 2 Abs. 3, 4 AGB geregelten Verpflichtungen zuwider gehandelt hat, insbesondere die Anzeigepflicht verletzt hat,
b. wenn der Käufer falsche Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder
c. wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden. - Im Falle des Rücktritts ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer nach vorheriger Absprache des genauen Termins Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich der Kaufgegenstand befindet und dem Verkäufer die Ingewahrsamnahme jenes Kaufgegenstands zu gestatten; dies jedoch nur Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des von dem Kunden gezahlten Kaufpreises.
§ 9 Gerichtsstand und Streitbeteiligung
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Neubrandenburg.
- Der Verkäufer weist darauf hin, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht und dass der Verkäufer auch nicht bereit ist an einem solchen Verfahren teilzunehmen.
Stand: 09/2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Verträge im stationären Handel (Ladengeschäft) zwischen der Mandt Büroorganisation GmbH Neubrandenburg (im Folgenden Verkäufer) und ihren nicht gewerblichen Kunden (Verbraucher) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anderslautende – nicht in diesen AGB festgelegte – Bestimmungen des Kunden werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen, wenn der Verkäufer deren Geltung nicht ausdrücklich gebilligt hat.
§ 2 Preise, Leistungsumfang, zusätzliche Kosten
- Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten.
- Etwaige EDV-Anbindungen eines Digitalen Druck-Systems oder Telefaxes werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. In jenen Fällen erhält der Kunde nach Lieferung des Vertragsgegenstandes eine kostenlose Einweisung in dessen Bedienung.
- Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsgegenstand entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers zu bedienen.
- Reparaturen, die durch die unsachgemäße Behandlung oder infolge ungeeigneter Verbrauchsmaterialien (z.B. ungeeignete Kopierfolie oder Toner), sowie durch Eingriffe von Personen, die nicht vom Verkäufer beauftragt sind, notwendig werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Im Falle der Nacherfüllung hat der Verkäufer das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes angezeigt hat.
§ 5 Haftung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Für sonstige Schäden, also jene, die nicht unter § 8 Ziff. 1 fallen, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Rücktritt
- Die dem Verkäufer und dem Kunden zustehenden gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt.
- Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet dem Verkäufer nach vorheriger Absprache des genauen Termins Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich der Kaufgegenstand befindet und dem Verkäufer die Ingewahrsamnahme jenes Kaufgegenstands zu gestatten; dies jedoch nur Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des von dem Kunden gezahlten Kaufpreises abzüglich des vom Kunden erlangten Nutzungsvorteils.
§ 7 Sonstiges
Der Verkäufer weist darauf hin, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht und dass der Verkäufer auch nicht bereit ist an einem solchen Verfahren teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Verträge im stationären Handel (Ladengeschäft) zwischen der Mandt Büroorganisation GmbH Neubrandenburg (im Folgenden Verkäufer) und ihren gewerblichen Kunden (§ 14 BGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anderslautende – nicht in diesen AGB festgelegte – Bestimmungen des Kunden werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen, wenn der Verkäufer deren Geltung nicht ausdrücklich gebilligt hat.
§ 2 Preise, Leistungsumfang, zusätzliche Kosten
- Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten.
- Etwaige EDV-Anbindungen eines Digitalen Druck-Systems oder Telefaxes werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. In jenen Fällen erhält der Kunde nach Lieferung des Vertragsgegenstandes eine kostenlose Einweisung in dessen Bedienung.
- Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsgegenstand nach der Betriebsanleitung des Herstellers zu bedienen.
- Reparaturen, die durch die unsachgemäße Behandlung oder infolge ungeeigneter Verbrauchsmaterialien (z.B. ungeeignete Kopierfolie oder Toner), sowie durch Eingriffe von Personen, die nicht vom Verkäufer beauftragt sind, notwendig werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Fälligkeit und Verzug
- Die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsauskunft.
- Die Zahlung hat beim Kauf auf Rechnung spätestens 8 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Dem Verkäufer stehen Zinsen in gesetzlicher Höhe ab Fälligkeit zu.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Im Falle der Nacherfüllung hat der Verkäufer das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes angezeigt hat.
- Die Gewährleistung für alle übrigen Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde diese dem Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von einem Monat angezeigt hat.
- Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 5 Haftung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Für sonstige Schäden, also jene, die nicht unter § 8 Ziff. 1 fallen, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem verkauften bzw. gelieferten Gegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache, (sofern diese mehr als 100,00 EUR kostet), auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Verkäufer kann die Lieferung von der Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbescheinigung abhängig machen.
§ 7 Rücktrittsrecht beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt
- Die dem Verkäufer und dem Kunden zustehenden gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt.
- Der Verkäufer ist berechtigt in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten,
a. wenn der Kunde den unter § 2 Abs. 3, 4 AGB geregelten Verpflichtungen zuwider gehandelt hat, insbesondere die Anzeigepflicht verletzt hat,
b. wenn der Kunde falsche Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder
c. wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden. - Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet dem Verkäufer nach vorheriger Absprache des genauen Termins Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich der Kaufgegenstand befindet und dem Verkäufer die Ingewahrsamnahme jenes Kaufgegenstands zu gestatten; dies jedoch nur Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des von dem Kunden gezahlten Kaufpreises abzüglich des vom Kunden erlangten Nutzungsvorteils.
§ 8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Neubrandenburg.